Ankaufbedingungen der KaraCardz
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
Diese Ankaufbedingungen gelten für den Ankauf von Sammelkarten, insbesondere Pokémon Karten, durch den Käufer von Privatpersonen über das Service-Portal unter service.karacardz.com sowie über die zugehörigen Ankaufseiten.
Käufer und Vertragspartner ist:
Niklas Pistorius
Am Dulshorn 12a
27793 Wildeshausen
Deutschland
E-Mail: info@karacardz.com
Telefon: +49 179 3994966
(nachfolgend "Käufer")
Der Kunde ist im Rahmen des Ankaufs Verkäufer der Karten (nachfolgend "Verkäufer"). Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Ankauf. Für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen durch KaraCardz an Kunden gelten die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Ablauf des Ankaufs
- Der Verkäufer übermittelt über das Service-Portal Angaben zu den angebotenen Karten, insbesondere zu Name, Set, Sprache, Seltenheit und Zustand, sowie auf Wunsch Fotos.
- Auf Grundlage dieser Angaben unterbreitet der Käufer dem Verkäufer eine unverbindliche, vorläufige Preisindikation. Diese stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.
- Der Verkäufer sendet die Karten anschließend an den Käufer ein. Mit dem Einsenden gibt der Verkäufer ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags zu den vom Käufer genannten Bedingungen ab.
§ 3 Vorläufigkeit der Bewertung, Vertragsschluss
- Die vorläufige Preisindikation beruht ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers und steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Karten durch den Käufer nach Eingang.
- Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer nach Eingang und Prüfung der Karten ein verbindliches Ankaufangebot unterbreitet und der Verkäufer dieses annimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung des Käufers zum Ankauf.
§ 4 Zustandsprüfung, Abweichung vom angegebenen Zustand
- Der Käufer prüft die eingegangenen Karten nach fachlichen Maßstäben, insbesondere im Hinblick auf den tatsächlichen Erhaltungszustand.
- Der genannte Preis gilt ausschließlich, sofern der tatsächliche Zustand der Karten den Angaben des Verkäufers entspricht.
- Weicht der tatsächliche Zustand nach der Prüfung des Käufers von den Angaben des Verkäufers ab und ist die Karte dadurch geringer zu bewerten, ist der Käufer berechtigt, ein angepasstes, niedrigeres Ankaufangebot zu unterbreiten. Der Käufer dokumentiert die maßgeblichen Zustandsmerkmale, soweit dies zumutbar ist, durch Fotos.
- Ein einseitiger Abzug vom Preis ohne Zustimmung des Verkäufers erfolgt nicht. Maßgeblich ist allein das angepasste Angebot gemäß § 5.
§ 5 Angepasstes Angebot, Annahme, Ablehnung
- Unterbreitet der Käufer ein angepasstes Angebot, kann der Verkäufer dieses annehmen oder ablehnen.
- Nimmt der Verkäufer das angepasste Angebot an, kommt der Kaufvertrag zu den angepassten Bedingungen zustande.
- Lehnt der Verkäufer das Angebot ab oder äußert er sich nicht innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist, sendet der Käufer die Karten an den Verkäufer zurück. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
- Der Käufer kann den Verkäufer nach Ablauf von fünf Tagen ohne Rückmeldung einmalig an das offene Angebot erinnern.
§ 6 Echtheit und Eigentum
- Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer der eingesandten Karten ist, die Karten frei von Rechten Dritter sind und es sich um echte, nicht gefälschte Karten handelt.
- Stellt der Käufer fest, dass eingesandte Karten gefälscht sind oder ein begründeter Verdacht der Fälschung besteht, ist der Käufer berechtigt, vom Ankauf der betroffenen Karten abzusehen. Die betroffenen Karten werden in diesem Fall einbehalten oder nach Abstimmung zurückgesandt.
§ 7 Versand und Gefahrtragung beim Einsenden
- Der Verkäufer trägt die Verantwortung für eine sichere und ordnungsgemäße Verpackung der Karten.
- Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung auf dem Versandweg zum Käufer richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Käufer empfiehlt einen versicherten Versand. Für Verluste oder Beschädigungen, die vor Eingang der Karten beim Käufer eintreten, haftet der Käufer nicht.
§ 8 Auszahlung
- Nach Abschluss des Kaufvertrags und Annahme des Angebots erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Betrags auf die vom Verkäufer angegebene Zahlungsverbindung.
- Das Eigentum an den Karten geht mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über.
§ 9 Mindestalter
Der Ankauf erfolgt nur von voll geschäftsfähigen Personen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Ankaufs erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Käufers.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.